Reiseleistungen an Schulen, Universitäten und Vereine
von Björn Keller
Führen Reisebüros an Schulen, Universitäten und Vereinen Reiseleistungen durch, so sind diese nach § 4 Nr. 23 UStG nicht steuerfrei, da der Reiseunternehmer beispielsweise bei der Durchführung von Klassenfahrten die Jugendlichen nicht zur Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung bei sich aufnimmt. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 21.11.2013.