Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung

von Björn Keller

Gemäß der neuesten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.08.2013 ist bei einer unbefristeten Versetzung und einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer Einrichtung des Arbeitgebers eine regelmäßige Arbeitsstätte anzunehmen.