Neues Schreiben des BMF zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG

von Björn Keller

Mit Wirkung vom 01.01.2010 bzw. 01.07.2010 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG erweitert. Der leistende Unternehmer muss im Zweifelsfall durch eine Bescheinigung des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen Finanzamts nachweisen, dass er kein im Ausland ansässiger Unternehmer ist.