Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 01.03.2012 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor allem Datum und Ziel der jeweiligen Fahrt ausweisen muss. Diesen Anforderungen ist allerdings nicht entsprochen, wenn als Fahrtziel nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn die Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden. Im strittigen Fall wollte die Klägerin (eine GmbH) für die Dienstwagenüberlassung an den Gesellschaftergeschäftsführer den anzusetzenden geldwerte Vorteil nicht mit der 1% Regelung, sondern auf Grundlage der von ihm geführten Fahrtenbücher versteuern lassen. Die Eintragungen wiesen allerdings neben dem jeweiligen Datum zumeist nur Straßennamen auf. Den Kilometerstand nach Beendigung der Fahrt und die jeweils gefahrenen Tageskilometer ergänzte die Klägerin nachträglich anhand einer Auflistung von Angaben, die auch Datum, Standort und Kilometerstand des Fahrzeugs zu Beginn der Fahrt sowie den Grund und das Ziel der Fahrt enthielt. Die Daten wurden einem handschriftlich geführten Tageskalender entnommen. Das Finanzamt beurteilte das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG. Das FG hingegen erkannte die Kombination aus handschriftlich in einem geschlossenen Buch eingetragenen Daten und der zusätzlichen, per Computerdatei erstellten erläuternden Auflistung als ausreichend an, um den anzusetzenden geldwerten Vorteil individuell berechnen zu können. In der Revision verwarf nun der Bundesfinanzhof das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß, da die Fahrten darin nicht vollständig aufgezeichnet sind und aus den Straßennamen keine eindeutige Zuordnung der besuchten Kunden möglich ist. Das Fahrtenbuch ist grundsätzlich permanent mit den Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt ordnungsgemäß zu führen. Das Nachtragen von Angaben anhand einer Auflistung reicht zur Wahrung der Vollständigkeit und Richtigkeit nicht aus.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

Zurück