Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 01.03.2012 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor allem Datum und Ziel der jeweiligen Fahrt ausweisen muss. Diesen Anforderungen ist allerdings nicht entsprochen, wenn als Fahrtziel nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn die Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.