Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

von Björn Keller

Zum Stichtag 01.01.2015 wird ein automatisiertes Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge eingerichtet. Die Einzelheiten sind in § 51a Absätze 2b bis e und Absatz 6 EStG geregelt. Ziel der Neuregelung ist es, auch die Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer weitestgehend an der Quelle zu erheben.