Keine Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes wegen eventueller Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags
von Björn Keller
Mit Beschluss vom 27.05.2010 hat der 12. Senat des FG Niedersachsen die Aussetzung der Vollziehung wegen der eventuellen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags abgelehnt. Bei seiner Entscheidung ist das Gericht auch davon ausgegangen, dass das Bundesverfassungsgericht das Solidaritätszuschlaggesetz voraussichtlich nicht ohne Anordnung einer befristeten Fortgeltungsregelung für verfassungswidrig erklären würde.