Kein Werbungskostenabzug der Studienkosten bei einem Stipendium

von Björn Keller

Gemäß einem Urteil des FG Köln vom 20.05.2016 können Studienkosten nicht als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Studiums steuerfrei erstattet wurden. Im entschiedenen Fall hatte ein Rechtsanwalt geklagt. Für sein Aufbaustudium zum Master of Laws in den USA hatte er ein Stipendium vom Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) erhalten.