Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
von Björn Keller
Ein Kapitalanleger hat nicht nur die vom Betreiber eines Schneeballsystems als Zinsen geleisteten Zahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Auch Zinsgutschriften oder die Wiederanlage fälliger Zinsbeträge können zu steuerbaren Einkünften führen. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 11.02.2014 und bestätigte damit die Rechtsprechung zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem sogenannten Schneeballsystem.