Einspruch durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich

von Björn Keller

Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 13.05.2015.