Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
von Björn Keller
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.04.2013 ist bei teilweise selbst genutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen zu klären, ob der Steuerpflichtige diese mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietete. Dafür ist eine Prognose unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffen.