Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten
von Björn Keller
Wenn beiderseits berufstätige Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten während der Woche, und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres, am Beschäftigungsort zusammenleben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass dort auch der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner Bezugsperson sein muss.