Dachsanierung anlässlich der Installation einer Photovoltaikanlage

von Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 16.09.2014, dass Aufwendungen für die Sanierung eines Daches im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Es kann auch keine nur anteilige Berücksichtigung erfolgen, wenn eine eindeutige Trennung oder Zuordnung der Aufwendungen nicht möglich ist.