Bescheinigung der Unternehmereigenschaft durch Finanzämter
von Björn Keller
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in ihrer Verfügung vom 05.06.2013 klargestellt, dass es nicht zu den Aufgaben der Finanzämter gehört, im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung von Unternehmer- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Zuverlässigkeit von steuerlich geführten Personen oder ihre tatsächliche Unternehmereigenschaft zu prüfen. Entsprechend sollen solche Bescheinigungen nicht ausgestellt werden.