Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

von Björn Keller

Die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, kann als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG steuerlich begünstigt sein. So entschied der Bundesfinanzhof in einem weiteren Urteil vom 20.03.2014.