Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Poolarbeitsplatz bzw. Telearbeitsplatz

von Björn Keller

In zwei Urteilen vom 26.02.2014 hat sich der Bundesfinanzhof mit der Problematik der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer befasst. Entscheidend ist immer, ob ein dienstlicher Arbeitsplatz zur Erledigung der beruflichen Tätigkeiten zur Verfügung steht oder nicht.