Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten sind keine Werbungskosten

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 22.10.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners auch bei dessen längerfristiger Auswärtstätigkeit grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar sind.