Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
von Björn Keller
Mit Beschluss vom 21.11.2013 legte der IX. Senat des Bundesfinanzhofs die Problematik der Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dem Großen Senat zur Entscheidung vor. Es sei grundsätzlich zu klären, ob die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer voraussetzt, dass der jeweilige Raum nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird und ob diese Aufwendungen aufzuteilen sind.