Aufenthaltsdauer entscheidend für unbeschränkte Steuerpflicht
von Björn Keller
Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist hier auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das gilt gleichfalls für Bürger eines anderen Staates, die in Deutschland arbeiten und am Wochenende und in den Ferien die Heimfahrt antreten.