Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CD
von Björn Keller
Nach einer Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 13.02.2012 erfüllt ein Kunde allein mit der Aufbewahrung einer von seinem Lieferanten erstellten Archivierungs-CD nicht seine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Die CD ersetzt nicht die Originale, da sie Unterlagen eines Dritten enthält.