Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäudesanierung
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof präzisierte in drei Urteilen vom 14.06.2016 (IX R 25/14, IX R 15/15, IX R 22/15) den Begriff der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die Fälle, in denen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung eines Gebäudes neben sonstigen Sanierungsmaßnahmen reine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Zu den Aufwendungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG, also zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, gehören demzufolge auch Schönheitsreparaturen.