Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 16.01.2014 stellt der Bundesfinanzhof klar, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, nicht verfassungswidrig ist. Bis zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 galten Gewerbesteuern grundsätzlich als Betriebsausgaben und schmälerten somit den Gewinn, beispielsweise einer Kapitalgesellschaft.