Abgrenzung zwischen nachträglichen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen

von Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 15.05.2013, dass unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung nachträgliche Herstellungskosten - neben Anbau und Aufstockung - auch gegeben sind, wenn nach Fertigstellung eines Gebäudes seine nutzbare Fläche vergrößert wird, beispielsweise durch Umbau des Daches.