Abgeltungsteuersatz bei Darlehen zwischen Angehörigen
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof entschied mit drei Urteilen vom 29.04.2014, dass die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 25 Prozent nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige im Sinne des § 15 AO sind.