2014

Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung zur Berechtigung des Vorsteuerabzugs

Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung kann in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, ohne dass diese der Rechnung beigefügt sein müssen. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 16.01.2014. Generell ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, wer eine Rechnung im Sinne der §§ 14, 14a UStG besitzt, in der unter anderem der Umfang und die Art der abgerechneten Leistung angegeben ist.

Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift

Mit seinem Urteil vom 06.02.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift nicht formalisiert durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen ist.

Reiseleistungen an Schulen, Universitäten und Vereine

Führen Reisebüros an Schulen, Universitäten und Vereinen Reiseleistungen durch, so sind diese nach § 4 Nr. 23 UStG nicht steuerfrei, da der Reiseunternehmer beispielsweise bei der Durchführung von Klassenfahrten die Jugendlichen nicht zur Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung bei sich aufnimmt. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 21.11.2013.

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Seniorenwohnstift gelten als außergewöhnliche Belastungen

Mit seinem Urteil vom 14.11.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift im Sinne des § 33 EStG als zwangsläufig zu betrachten sind. Somit sind derartige Kosten entsprechend der geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen, soweit sie im Rahmen des Üblichen liegen.

Verlängerung der Laufzeit des „Gründercoaching Deutschland“ bis zum 31.12.2014

Gemäß einer KfW-Information vom 30.05.2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Laufzeit des „Gründercoaching Deutschland“ bis zum 31.12.2014 verlängert. Damit soll eine eventuell auftretende Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderung vermieden werden.