2012

Kein Abzug von in bar geleisteten Kinderbetreuungskosten

von Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23.03.2012 entschied, verstößt es weder gegen Unionsrecht noch gegen völkerrechtliches Gewohnheitsrecht, dass Kinderbetreuungskosten nach § 4f Satz 5 EStG 2007 nur bei erfolgter Banküberweisung abziehbar sind.

Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

von Björn Keller

Derzeit laufen umfangreiche Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Ab 01.01.2013 sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Verfahren zu nutzen und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Datenabgleich abzurufen. Die ELStAM-Daten sind für Arbeitnehmer ab dem 13.09.2012 und für Arbeitgeber ab dem 01.11.2012 zum Abruf freigeschaltet.

Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

von Björn Keller

Mit Urteil vom 20.06.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche ursprünglich der Finanzierung eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, auch nach einer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sind, sofern die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden konnten.

Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeitbeschäftigung

von Björn Keller

Kindergeld wird auch für Kinder gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus durften bis 31.12.2011 die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen Jahresgrenzbetrag nicht überschreiten. Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung war bis dahin jedoch ohne Bedeutung.

Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

von Björn Keller

Die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 SGB X, die sogenannten Praxisgebühren, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18.07.2012. Grundsätzlich können Steuerpflichtige gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben abziehen.