2013

Häuslicher Übungsraum eines Berufsmusikers gilt als Arbeitszimmer

von Björn Keller

Mit Urteil vom 10.10.2012 stellte der Bundesfinanzhof klar, dass das häusliche Übungszimmer eines Berufsmusikers als Arbeitszimmer zu werten ist. Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

Kindergeld bei Praktikum als Berufsausbildung

von Björn Keller

Der Vorbereitung auf ein Berufsziel und damit der Berufsausbildung dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

Anscheinsbeweis und 1-%-Regelung

von Björn Keller

Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher PKW spricht, ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 04.12.2012.

Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

von Björn Keller

In seinem Urteil vom 11.12.2012 konkretisierte der Bundesfinanzhof die erforderlichen Voraussetzungen, um Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen zu können.

Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Fahrzeuge

von Björn Keller

Erleidet ein Arbeitnehmer mit seinem Privatfahrzeug auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall und veräußert er danach das Fahrzeug in nicht repariertem Zustand, so ermittelt sich der als Werbungskosten abziehbare Betrag nach der Differenz zwischen dem fiktiven Buchwert vor dem Unfall und dem Veräußerungserlös.