2013
Änderungen in den Vorschriften zur Rechnungsstellung – Pflichtangabe „Gutschrift“
von Björn Keller
Der Bundestag hat am 26.06.2013 durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Artikel 10 Änderungen des UStG beschlossen. Danach regelt die in § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG neu aufgenommene Nr. 10 die weitere Pflichtangabe „Gutschrift“ bei der Rechnungsstellung.
Anwendungsvoraussetzungen der 1-%-Regelung
von Björn Keller
In einer Reihe von Urteilen vom 21.03.2013 und 18.04.2013 beschäftigte sich der Bundesfinanzhof mit den Anwendungsvoraussetzungen der 1-%-Regelung und korrigierte damit gleichzeitig seine bisherige Rechtsprechung. Er entschied, sofern ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung überlässt, dass dies beim Arbeitnehmer zu einem steuerpflichtigen Vorteil führt.
Aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 18.04.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn dem Steuerpflichtigen für die Fahrt keine Kosten entstanden sind.
Schuldzinsen einer fremdfinanzierten Immobilie können nach deren Veräußerung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften abgezogen werden
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof hatte in seinem Urteil vom 20.06.2012 abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Schuldzinsen für ein zur Anschaffung einer Immobilie aufgenommenes Darlehen nach einer steuerbaren Veräußerung dieses Objekts unter bestimmten Umständen als Werbungskosten abgezogen werden können. Das Bundesministerium für Finanzen hat nun in seiner Mitteilung vom 28.03.2013 einige Grundsätze für die Anwendung des Urteils veröffentlicht.
Ein nicht vertragsgemäß durchgeführtes Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen führt zur steuerlichen Nichtanerkennung
von Björn Keller
Mit Urteil vom 22.01.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass nicht vertragsgemäß realisierte Mietverhältnisse zwischen nahe stehenden Personen zu einer steuerlichen Nichtanerkennung führen. Die Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters gilt insbesondere dann als aufgegeben, wenn er auf eine außerordentliche Kündigung eines notleidenden Mietverhältnisses verzichtet und sich nicht um einen solventen Nachmieter bemüht.