Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung
von Björn Keller
Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens kann nur in dem zugehörigen notariell beurkundetem Kaufvertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, selbst bei notarieller Beurkundung. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 21.10.2015.