Vorsteuerabzugsberechtigung vor Gründung einer Ein-Mann-GmbH

von Björn Keller

In seinem Urteil vom 30.01.2015 entschied das FG Düsseldorf, dass auch eine Einzelperson, die ernsthaft die Absicht habe, eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft zu gründen und mit dieser umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen, vor Gründung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Insoweit sei die Einzelperson mit einer Vorgründungsgesellschaft vergleichbar.