Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 11.11.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH grundsätzlich nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn der Leistungsbezug bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.