Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die nicht direkt und unmittelbar Ausgangsumsätzen zuzuordnen sind

von Björn Keller

Stehen die von einem Unternehmen bezogenen Vorleistungen zwar in keinem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu Ausgangsumsätzen, gehören die Kosten dieser Leistungen aber zu den allgemeinen Aufwendungen der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmens und führt diese ausschließlich zu steuerpflichtigen Umsätzen, so ist die für die Vorleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar.