Vertragswidrige private Fahrzeugnutzung – Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung?

von Björn Keller

Mit einem Urteil vom 11.02.2010 hat der BFH entschieden, dass die nachhaltige vertragswidrige Nutzung eines betrieblichen PKW für private Zwecke durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft nicht in jedem Falle als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen ist – es kann auch Arbeitslohn vorliegen.