Ungleichbehandlung beim pauschalen Kilometersatz
von Björn Keller
Seit 2009 haben einige Bundesländer unter Berücksichtigung der stark gestiegenen Kfz-Kosten für ihre Mitarbeiter bei privater Pkw-Nutzung für Dienstfahrten den steuerfreien Kostenersatz auf 0,35 Euro/km angehoben. Für normale Steuerpflichtige gilt jedoch weiterhin die seit 2001 nicht erhöhte Kilometerpauschale von 0,30 Euro/km. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun die Verfassungsmäßigkeit.