Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 29.04.2014, dass Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug dem Grunde nach selbst dann im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst sind, wenn die Aufwendungen als unangemessen zu bewerten sind. Die Höhe der Aufwendungen und damit ihre Unangemessenheit ist allein unter Anwendung der in § 4 Abs. 5 EStG geregelten Abzugsverbote oder –beschränkungen zu bestimmen.