Umsatzsteuerpflicht für über eBay getätigte Privatverkäufe

von Björn Keller

In seinem Urteil vom 22.09.2010 entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg, dass auch eine private Auktion auf der Internet-Plattform eBay unter bestimmten Voraussetzungen den Verkäufer zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet. Werden beispielsweise Verkaufsaktionen nachhaltig realisiert, ist von einer unternehmerischen Betätigung auszugehen. Im strittigen Fall hatte ein Ehepaar über einen Zeitraum von drei Jahren bei eBay mehr als 1.200 Gegenstände als Privatverkauf zur Versteigerung eingestellt. Der jährliche Erlös zwischen 20.000 € und 30.000 € wurde in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben. Auch wurde keine Umsatzsteuer abgeführt. Aufgrund eines externen Hinweises prüfte die Steuerfahndung den Sachverhalt. Letztlich führte das Prüfungsergebnis dazu, dass entsprechende Umsatzsteuerbescheide zugestellt wurden, gegen die das Ehepaar klagte. Das Finanzgericht wies die Klage ab. Es ging anhand der Vielzahl und der Langfristigkeit der Verkaufsaktionen davon aus, dass das Ehepaar keine privaten Veräußerungen tätigte, sondern vielmehr als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen sei und somit die Umsätze zu versteuern sind. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen.

Anmerkung: Die für die Umsätze geschuldete Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die Kleinunternehmerreglung angewendet werden kann. Hierzu dürfen die vom Unternehmer vereinnahmten Beträge jedoch € 17.500 pro Jahr nachhaltig nicht übersteigen.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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