Umsatzsteuer bei Verkäufen über Internet-Plattformen

von Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 12.08.2015, dass wer planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt. Im strittigen Fall veräußerte die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, im Zeitraum 2004 und 2005 über zwei Verkäuferkonten bei eBay an verschiedene Erwerber Pelzmäntel für insgesamt ca. 90.000 €.