Umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

von Björn Keller

Sofern der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht antritt, können die Aufwendungen für eine stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. So entschied der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 02.02.2011.