Teilabzugsverbot bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
von Björn Keller
Der BFH hat nunmehr mit zwei Urteilen entschieden, dass Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu begrenzen sind, sofern der Steuerpflichtige keine durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den Nichtanwendungserlass zum ersten Urteil aufgehoben.