Steueroptimierung beim Hausbau - Seeling-Modell bald Geschichte

von Björn Keller

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 soll die bislang bestehende Möglichkeit, für Leistungen im Zusammenhang mit einem gemischt genutzten Grundstück den vollen Vorsteuerabzug vorzunehmen (sog. Seeling-Modell), zum 01.01.2011 abgeschafft werden. Der Vorsteuerabzug kann dann nur noch für den Teil des Gebäudes vorgenommen werden, der unternehmerisch zur Erzielung von steuerpflichtigen Umsätzen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes genutzt wird – für privat genutzte Bereiche demnach nicht mehr.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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