Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

von Björn Keller

Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein, sofern tatsächlich eine berufliche Verwendung vorliegt. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 16.01.2019 (VI R 24/16). Im Streitfall handelte es sich beim Kläger um einen hauptamtlichen Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins. Er hatte beim Pay-TV-Sender "Sky" ein Abonnement abgeschlossen, das die Pakete "Fußball Bundesliga", "Sport" und "Sky Welt" umfasste. Den anteiligen Aufwand für das Paket „Fußball Bundesliga“ machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Er begründete dies damit, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue. Finanzamt und FG lehnten den Werbungskostenabzug dennoch ab. Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung der Vorinstanzen nicht. Er stellte klar, dass Werbungskosten auch Aufwendungen für immaterielle Wirtschaftsgüter sein können, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist dabei unschädlich. Bei einem Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins hält der Bundesfinanzhof eine weitaus überwiegend berufliche Nutzung des Pakets „Fußball Bundesliga“ nicht für ausgeschlossen. Das FG muss deshalb die erforderlichen Feststellungen nachholen, ob diese Sachfrage unter Würdigung aller Umstände dieses Einzelfalls zugunsten des Klägers zu bewerten ist. Dazu empfiehlt der Bundesfinanzhof auch Trainerkollegen und Spieler zu vernehmen.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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