Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen

von Björn Keller

Die Bundesregierung hat bereits am 08. April 2022 fünf Maßnahmen angekündigt, die deutschen Unternehmen helfen sollen, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges zu mildern. Zwei dieser Maßnahmen werden jetzt umgesetzt - das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 und das Bürgschaftsprogramm. Unterstützt werden insbesondere mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung. Das KfW-Sonderprogramm dient der Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität der Unternehmen. Es bietet Investitions- und Betriebsmittelkredite zu einem vergünstigten Zinssatz mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren an. Exakt haben die Kredite eine maximale Laufzeit von 6 Jahren, bis zu zwei  tilgungsfreie Anlaufjahre sowie eine Zinsbindung von 6 Jahren. Die Hausbanken erhalten dafür eine weitgehende Haftungsfreistellung. Die Kredithöhe kann bis zu 100 Mio. Euro betragen. Höhere Kredite können im Rahmen von Konsortialfinanzierungen individuell ausgehandelt werden. Die KfW gewährt den Hausbanken eine Haftungsfreistellung von bis zu 80 % für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz) und eine Haftungsfreistellung von bis zu 70 % für Kredite an größere Unternehmen. Zugang zu diesen Krediten erhalten Unternehmen aller Größen und Branchen, die nachweislich von den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine betroffen sind. Als Beispiele der Betroffenheit gelten Umsatzrückgänge durch weggebrochene Absatzmärkte, Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland, Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte, die Schließung von in Russland, der Ukraine oder Belarus befindlichen Produktionsstätten oder eine besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3 % vom Umsatz). Die Antragstellung ist seit 09.05.2022 möglich, das Programm ist bis zum 31.12.2022 befristet. Eine Erweiterung der Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm sollen eine erleichterte Kreditbeschaffung für Betriebsmittel und Investitionen für  betroffene Unternehmen bewirken. Zu dem Zwecke ist eine Verdoppelung des Bürgschaftshöchstbetrages von 1,25 auf 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Für Großbürgschaften ab einem Bürgschaftsbetrag von 50 Millionen Euro soll das Programm nun auch für Bürgschaften an betroffene Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen zur Verfügung stehen. In der Regel wird die Bürgschaftsquote bei 80 % liegen. In Einzelfällen kann für besonders stark vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms die Bürgschaftsquote bis maximal 90 % gehen. Für das Bürgschaftsprogramm können seit dem 29.04.2022 Anträge gestellt werden, das Programm ist ebenfalls bis zum 31.12.2022 befristet. In Vorbereitung sind des Weiteren Zuschüsse für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten wegen gestiegener Erdgas- und Strompreise, Eigen- und Hybridkapitalhilfen für große Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, sowie die Unterstützung von Energieunternehmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, da diese Unternehmen häufig für künftige Lieferungen hohe Sicherheitsleistungen erbringen müssen. 

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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