Schäden durch Hochwasser können Einkommensteuer mindern
von Björn Keller
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten, die für die Wiederbeschaffung von existenziell notwendigen Gegenständen oder die Beseitigung von Hochwasserschäden entstanden sind oder entstehen, in der Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres steuermindernd geltend gemacht werden.