Schäden durch Hochwasser können Einkommensteuer mindern

von Björn Keller

Sofern einem Steuerpflichtigen durch ein unabwendbares Ereignis, wozu ein Hochwasser – wie gerade in Sachsen erlebt – gehört, Aufwendungen entstehen, die dazu dienen, existenziell notwendige Gegenstände wiederzubeschaffen bzw. Schäden zu beseitigen, können diese Aufwendungen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind, geltend gemacht werden und somit die Einkommensteuer vermindern.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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