Schäden durch Hochwasser können Einkommensteuer mindern

von Björn Keller

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten, die für die Wiederbeschaffung von existenziell notwendigen Gegenständen oder die Beseitigung von Hochwasserschäden entstanden sind oder entstehen, in der Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres steuermindernd geltend gemacht werden.