Progressionsvorbehalt und Arbeitnehmer-Pauschbetrag

von Björn Keller

Wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Werbungskosten abgezogen wurden, die den Pauschbetrag übersteigen, so dürfen zur Berechnung des Progressionsvorbehalts steuerfreie Leistungen nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. j EStG (Elterngeld) nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vermindert werden. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 25.09.2014.