Private Steuerberatungskosten nicht abziehbar - bis auf Weiteres

von Björn Keller

In einem Urteil vom 04.02.2010 hat der BFH entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Sonderausgabenabzug für diese Steuerberatungskosten zuzulassen, die weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abziehbar sind. Insofern beendet der BFH die seit der mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 vorgenommenen Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG anhaltende Diskussion. Es bleibt nun zu hoffen, dass die Koalition aus CDU, CSU und FDP Wort hält und ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, den steuerlichen Abzug privater Steuerberatungskosten wieder einzuführen, zügig umsetzt – spätestens mit dem Jahressteuergesetz 2010.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

Zurück