Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

von Björn Keller

Der Deutsche Bundestag beschloss am 28.10.2010 die Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur steuerlichen Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, welche mit dem Jahressteuergesetz 2010 umgesetzt werden soll. Der Gesetzgeber kehrt teilweise zur vor 2007 geltenden Gesetzeslage zurück.