Neue Steuerbefreiung für Betreuungsleistungen

von Björn Keller

Mit Wirkung vom 01.07.2013 trat eine Änderung in § 4 Nr. 16 UStG in Kraft. Für Leistungen von Einrichtungen, die als Betreuer nach § 1896 Abs. 1 BGB bestellt worden sind, wurde eine neue Steuerbefreiung eingeführt. Dies ist grundsätzlich positiv zu beurteilen. Allerdings können sich auch Nachteile ergeben.