Mietvertrag zwischen Eltern und Kind muss Fremdvergleich standhalten

von Björn Keller

Mit Urteil vom 01.08.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass Mietverträge zwischen nahen Angehörigen nur der Besteuerung zugrunde gelegt werden können, wenn sie steuerrechtlich anzuerkennen sind. Die Vereinbarungen müssen demzufolge bürgerlich-rechtlich wirksam sein und sowohl hinsichtlich Gestaltung als auch Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.