Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber für ein berufsbegleitendes Studium

von Björn Keller

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 13.04.2012 ein Schreiben zur steuerlichen Einordnung und Behandlung der von einem Arbeitgeber für ein berufsbegleitendes Studium übernommenen Studiengebühren. Grundsätzlich gehören nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 EStG alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das gilt auch für vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium. Allerdings gibt es hiervon einige Ausnahmen. Findet beispielsweise das berufsbegleitende Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses und im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers statt, sind die übernommenen Studiengebühren im Regelfall kein Arbeitslohn und somit entsteht auch kein steuerrechtlicher Vorteil für den Arbeitnehmer. Analoges gilt bei einer beruflichen Fort- und Weiterbildung, um die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb zu erhöhen. Um den konkreten Einzelfall beurteilen zu können, hat das Bundesministerium für Finanzen als Hilfestellung ein Prüfschema ausgearbeitet. Dieses wird zusammen mit dem Schreiben im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort unter http://www.bundesfinanzministerium.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

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