Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber für ein berufsbegleitendes Studium
von Björn Keller
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 13.04.2012 ein Schreiben zur steuerlichen Einordnung und Behandlung der von einem Arbeitgeber für ein berufsbegleitendes Studium übernommenen Studiengebühren. Hierbei werden insbesondere Ausnahmefälle dargestellt, in denen die Übernahme von Studiengebühren nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.