Kindergeld – Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes

von Björn Keller

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied in seinem Urteil vom 04.11.2010, dass auch dann Beiträge für eine private Krankenversicherung bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge abzugsfähig sind, wenn das Kind bei einem Elternteil mitversichert ist und dieser die Beiträge zahlt.