Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Fahrzeuge

von Björn Keller

Erleidet ein Arbeitnehmer mit seinem Privatfahrzeug auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall und veräußert er danach das Fahrzeug in nicht repariertem Zustand, so ermittelt sich der als Werbungskosten abziehbare Betrag nach der Differenz zwischen dem fiktiven Buchwert vor dem Unfall und dem Veräußerungserlös.